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Aktuelle Entschuldigungsregelung bei Krankheit:

  • Minderjährige Schüler*innen werden von ihren Eltern bei Krankheit entschuldigt. Dies erfolgt am Tage der Krankheit durch Email ans Sekretariat oder Telefonat. Im Anschluss an die Krankheit erfolgt eine schriftliche Entschuldigung. Volljährige Schüler*innen können sich selbst entschuldigen.
  • Auch bei einer Krankheitsdauer, die drei Tage übersteigt, muss an der Schule standardmäßig kein Attest eingereicht werden; die Entschuldigung durch die Eltern ist ausreichend.
  • Bei gehäuften Fehlzeiten oder begründeten Sorgen über den Gesundheitszustand des betroffenen Kindes, das bei uns zur Schule geht, bitten die Klassen-/Stufenleitungen individuell um die Einholung eines Attestes.

Dr. Bruno Zerweck (Schulleiter)