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Am EvT als Gebundene Ganztagsschule treten an die Stelle von Hausaufgaben Lernzeiten.

 Im Schulgesetz (§9 Absätze 1 und 3 SchulG) heißt es dazu:
„An Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.“ 

Umsetzung der Vorgaben (G9/ G8):

Die Lernzeiten sind einerseits in den Fachunterricht integriert, andererseits explizit im Stundenplan ausgewiesen. Zusätzlich gibt es an den Langtagen in der 9. Stunde (15:15 Uhr – 16:00 Uhr) ein fachspezifisches Förderangebot (G9), das durch Übung, Wiederholung und Vertiefung die nachhaltige Sicherung von Lerninhalten zum Ziel hat.

In der Jahrgangstufe 9, die nach G8 unterrichtet wird, gibt es neben der in den Fachunterricht integrierten und der im Stundenplan ausgewiesenen Lernzeit ein verpflichtend zu wählendes Lernbüro, in dem die Schülerinnen und Schüler fachspezifisch und klassenübergreifend individuell gefördert werden.

Dieses Förder-/ Forderband findet donnerstags in der 8. Stunde statt.

Die selbständige Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Vokabeltests etc. fällt nicht unter die bisher genannten Zeiten.

Grundsätzlich gilt für das Lernen am EvT:

  • Ziel ist es, dass die Schüler*innen in die Lage versetzt werden, die erwarteten Kompetenzen in den einzelnen Fächern zu erfüllen.
  • In der Regel gibt es keine schriftlichen Aufgaben mehr, die zu Hause erledigt werden müssen.
  • Lehrer*innen und Eltern können Schüler*innen beim Lernen nur unterstützen. Lernen müssen sie selbst.
  • Schüler*innen sollen ihre Aufgaben selbstständig erledigen.
  • Lehrer*innen fördern und fordern ihre Schülerinnen heraus.