Anmeldung für die neue Stufe 5
Zeitraum für die Anmeldung für das Schuljahr 2021/2022
Der offizielle Anmeldungszeitraum für das Schuljahr 2021/2022 ist Montag, 1. März bis Freitag, 5. März 2021.
Kontaktlose Abgabe der Anmeldeunterlagen!
Täglich von 8:00 - 13:00 Uhr können Sie die Unterlagen in einem verschlossenen und mit dem Namen ihres Kindes beschrifteten DIN A 4 Umschlag in einen Briefkasten im Eingangsbereich hinterlegen.
Notwendige Unterlagen
Am Tag der Anmeldung bringen Sie bitte mit:
- bereits (gut leserlich!) ausgefülltes Anmeldeformular: Download als pdf-Datei und als Word-Datei (enthält Einverständniserklärung E-Mail-Verteiler) -
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Städtischer Anmeldeschein im Original
- zwei Passfotos im üblichen Format (keine Sticker o. ä.) mit Namen versehen
- Kopie Schwimmausweis (kann nachgereicht werden)
- Nachweis über die Masernimpfung (weitere Informationen finden Sie am Ende dieses Textes)
- unterschriebener Schulvertrag
- Einverständniserklärung Datenschutz Homepage unterschrieben: Einwilligung Datenverarbeitung/Veröffentlichung Homepage etc.
- EvT-Moodle Einwilligung Datenschutz Eltern (zum Unterschreiben)
- Information Datenschutz EvT-Moodle: EvT-Moodle: Impressum und Datenschutzerklärung
- Einverständniserklärung MS 365 (zum Unterschreiben): Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in die Nutzung von Microsoft Office 365 Education
- Informationen zum Datenschutz MS 365: Information zur Nutzung von Microsoft Office 365 Education ProPlus und zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Hinweis: Bitte keine ausgefüllten Formulare per E-Mail versenden.
Zur Kenntnisnahme:
Nachweismöglichkeiten zur Masernimpfung:
Wie Sie sicherlich wissen, besteht seit dem 01.03.2020 das Masernschutzgesetz. Es können die in § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG aufgezählten Nachweise vorgelegt werden:
- Impfnachweis => Impfdokumentation (das ist in der Regel der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung; aber auch eine ärztliche Bescheinigung, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt);
- Immunitätsnachweis => Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung);
- Kontraindikationsnachweis => Ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht;
- Bestätigungsnachweis => Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat (z.B. Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde; Bestätigung eines Kindergartens, dass dort ein Impfausweis mit vollständiger Masernimpfung bereits vorgelegen hat; Bestätigung der Grundschule, dass Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG bereits erbracht wurde).
Die Vorlage eines dieser Nachweise ist ausreichend.
Beratung
Bei Fragen vor der Anmeldung bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs (in diesem Jahr nur telefonisch oder per Videokonferenz).
Dies wird v. a. bei einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung empfohlen.
Weitere Informationen: Informationen für die Eltern der Grundschulkinder
Weitere Informationen zur Erprobungsstufe
Hier finden Sie weitere Informationen: Organisation der Erprobungsstufe
Kontakt
Erprobungsstufenkoordination:
Frau Unverzagt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Wessler: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Stellvertreterin)
Ganztagskoordination:
Frau Drägestein: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!