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Allgemeine Grundsätze der Leistungsanforderung und Leistungsbewertung

Pädagogisches und egalitäres Leistungsprinzip

Bei der Leistungsbewertung ist zwischen einem pädagogischen und einem egalitären Leistungsprinzip zu unterscheiden: Nach dem pädagogischen Leistungsprinzip werden Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Lern- und Denkfortschritten beurteilt; nach dem egalitärem Leistungsprinzip wird beurteilt, ob die Leistung einem für alle gültigen Maßstab (Standard) entspricht. Bei der Abwägung zwischen beiden Leistungsprinzipen gibt es einen Ermessensspielraum; mit fortschreitender Schullaufbahn wird das egalitäre Leistungsprinzip zunehmend wichtig.

Leistungsniveau

Hinsichtlich der Komplexität der zugrunde liegenden geistigen Leistungen sind die erbrachten Leistungen oft von unterschiedlicher Qualität: Sie reichen von einfachen Wiederholungen bis zu komplexen selbständigen Gedankengängen.

Die Curriculum unterscheiden folgende Stufen:

Reproduktion: Die / der S ist in der Lage, im Unterricht erarbeitete Begriffe oder Aussagen wiederholend zu erläutern
Reorganisation: Ihr/ihm gelingt, im Unterricht erarbeitete Sachzusammenhänge wiederholend zu erläutern.
Transfer/-Problemlösendes  Denken: Die im Unterricht erarbeiteten Sachzusammenhänge können auf einen neuen Gegenstand/eine neue Fragestellung angewendet werden. Es werden zunehmend eigenständig Problemlösungen erkannt und mögliche Lösungen erarbeitet.

(vgl. Lehrplan Philosophie NRW 1999, S. 76-78 Stufe I: Begreifen, Stufe II: Erörtern, Stufe III: Urteilen).

Qualität und Quantität - Leistungsniveau und Leistungshäufigkeit

Das Leistungsniveau der Beiträge ist  - neben der Quantität der Beiträge - bei der Bewertung zu berücksichtigen:
Die Gewichtung von Qualität und Quantität sollte bei der Bewertung von Schülerleistungen im Verhältnis 70:30 in die Note einfließen. Eine abschließende Regelung hat die Fachschaft nicht getroffen.

Inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung

Die Leistungsbeurteilung umfasst einerseits die Würdigung inhaltlicher Leistungen, andererseits aber auch deren sprachliche Darstellung (Wortwahl, Satzbau, kommunikative Einbettung, schlüssiger argumentativer Aufbau u. ä.) auch Darstellungsleistung genannt. Die Gewichtung der Darstellungsleistung nimmt mit fortschreitender Kenntnis von Inhalten und Problemstellungen der Philosophie sowie mit der Intensität der methodischen und sprachlichen Schulung im Philosophieunterricht zu.

Leistungsbereiche: „Sonstige Mitarbeit“ („SoMi „) und “Klausuren“

Grundlage der Bewertung aller Schülerinnen und Schülern ist die von ihnen erbrachte Leistung im Bereich „Sonstige Mitarbeit“, die sich in zwei Quartalsnoten sowie einer aus ihnen zu bildenden Halbjahresnote („Kursnote“) niederschlägt.
Schülerinnen und Schüler, die Philosophie als Klausurfach gewählt haben, werden in zwei Beurteilungsbereichen benotet, im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ und im Bereich „Klausuren“.. Beiden Bereichen kommt der gleiche Stellenwert zu: Dazu wird pro Quartal in jedem der beiden Bereiche eine eigene Note ermittelt, beide Teilnoten sind den Schülerinnen und Schülern bei Quartalsende mitzuteilen. Die Halbjahresnote („Kursnote“) setzt sich entsprechend aus den je zwei Quartalsnoten pro Bereich zusammen, die im Verhältnis 50:50 gebildet werden. Wie alle Schulnoten sind Quartals- und Kursnoten nicht rein rechnerisch, sondern pädagogisch zu ermitteln.

Kriterien der Leistungsbewertung im Bereich „Sonstige Mitarbeit“

Die wesentlichen Kriterien der Leistungsbewertung im Bereich “Sonstige Mitarbeit“ sind dem Kompetenzraster zu entnehmen. Es ist so angelegt, dass es zugleich der Selbstevaluation der Schülerinnen und Schüler dient. Das Raster wird regelmäßig – auch unter Einbezug der Schülerinnen und Schüler - überarbeitet.

Detaillierte Informationen zur Leistungsbewertung:

Beurteilungsbereich - Sonstige Mitarbeit:

Beurteilungsbereich Klausuren und Facharbeit

Facharbeit: <weiter>